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Flächennutzungsplan (5. Änderung) und Bebauungsplan Kirchendemenreuth Leite (Neuaufnahme)

Nach Einstellung des vorangegangenen Planverfahrens nach § 13b BauGB mit Beschluss vom 20.09.2021 beabsichtigt die Gemeinde eine Neuaufnahme im regulären Verfahren durch Änderung des Flächennutzungsplans (5. Änderung) und Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohnbaugebiet „Leite“.

Die Hauptentwürfe der Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange stehen unter „Downloads“ zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Anhörungsfrist von 22. Juli 2026 – 21. August 2026 bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, versandt werden.

Eine Einsichtnahme in wichtige Unterlagen in Papierversion ist außerdem während der Auslegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Kirchendemenreuth möglich. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten. Die umweltrelevanten Informationen (siehe Zusammenstellung) sind dem Abwägungsprotokoll vom 20.04.2026 zu beiden Bauleitplänen zu entnehmen. Selbstverständlich können Stellungnahmen zum Bebauungsplan auch im Verbund mit dem o.g. Flächennutzungsplan abgegeben werden.

 

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