Windräder

Flächennutzungsplan 10. Änderung

Nach der ersten Anhörungsrunde für die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Windenergie von Juli bis August 2023 liegen die aktualisierten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus von 29.04.2024 bis 31.05.2024.

Gleichzeitig werden auch alle Träger öffentlicher Belange von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB informiert. Nach den Regelungen zur Stärkung der Digitalisierung wird die Auslage vornehmlich digital durchgeführt. Stellungnahmen sollten bevorzugt per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de übermittelt werden. Bitte den letzten Einsendetermin 31.05.2024 beachten. Rückmeldungen und Stellungnahmen sollten sich vornehmlich auf die in Rotdruck eingefügten Anpassungen beschränken. Postzusendungen richten Sie bitte an den Markt Parkstein, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Alle auszulegenden und aktualisierten Unterlagen, die den Beschlusstand des Marktgemeinderates vom 29.01.2024 berücksichtigen, sind hier unter Downloads verfügbar. Ein leicht zu erreichender Zugang in Papierform wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, ergänzend angeboten. Daneben ist eine Einsichtnahme in wesentliche Unterlagen im Rathaus Parkstein möglich. Die Sprechzeiten sind in der Auslegungsbekanntmachung veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass es sich nach wie vor um Entwurfsunterlagen handelt, die noch keine Rechtsgültigkeit besitzen. Über den Verfahrensfortgang wird zur gegebener Zeit wieder informiert.

 

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