Solarpark

Flächennutzungsplan (4. Änderung) und Bebauungsplan Solarpark Störnsteiner Spange

Die Gemeinde Störnstein möchte einen Solarpark an der Staatsstraße „Störnsteiner Spange“ zwischen Störnstein und Neustadt a.d.Waldnaab zulassen. Hierzu wurde das 4. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes begonnen (Beschluss vom 12.12.2023). 

Nach der ersten Anhörungsrunde von März bis April 2024 liegen die aktualisierten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus. Gleichzeitig werden alle Träger öffentlicher Belange von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB informiert. Stellungnahmen sollten während der Auslegungsfrist 20. August 2024 bis 20. September 2024 bevorzugt per E-Mail an das Postfach bauamt@vgem-neustadt.de übermittelt werden. Schriftliche Zusendungen per Post richten Sie bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab.

 

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