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Flächennutzungsplan 4. Änderung und Bebauungsplan "An der Ilsenbacher Straße"

Am Hauptort Püchersreuth soll unweit der Abzweigung von der Staatsstraße 2172 ein neues Wohnbaugebiet mit der Bezeichnung „An der Ilsenbacher Straße“ entstehen. Das Änderungsverfahren für den bestehenden Flächennutzungsplan, sowie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde mit Beschlüssen vom 20.02.2024 begonnen. Beide Verfahren sollen parallel durchgeführt werden.

Die Vorentwürfe wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.08.2024 gebilligt und stehen nun im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur allgemeinen Einsichtnahme online zur Verfügung – siehe Downloads. Im Entwurfsstadium sind alle Unterlagen nicht rechtsverbindlich und können im weiteren Verfahren noch geändert werden.

Stellungnahmen zur jedem Verfahren getrennt oder in verbundener Form können während der Anhörungsfrist der frühzeitigen Beteiligung bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, versandt werden vom 09. September 2024 – 04. Oktober 2024. Eine Einsichtnahme in die Papierversionen der Pläne ist außerdem während der Auslegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) möglich, sowie wesentliche Unterlagen im Rathaus Püchersreuth. Bitte beachten Sie bei Einsichtnahmen vor Ort die jeweils geltenden Sprechzeiten wie in den Bekanntmachungen für beide Pläne angegeben.

 

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