Bebauungsplan "Solarpark Scherreuth"

Im Rahmen des angestrebten Teilflächennutzungsplans für Solarenergiegewinnung (2. Änderung) hat die Gemeinde Kirchendemenreuth am 12.09.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Flur südlich des Ortsteiles Scherreuth aufzustellen.

Nach der ersten Anhörungsrunde von März bis April 2023 liegen die aktualisierten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus. Gleichzeitig werden auch alle Träger öffentlicher Belange von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB informiert.Die Planunterlagen stehen unter Downloads zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während der folgenden Anhörungsfrist (frühzeitige Beteiligung) bevorzugt per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post oder Fax an 09602 / 94 30 45) oder auch mündlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, abgegeben werden: 06. Mai 2024 – 07. Juni 2024. Die Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Kirchendemenreuth. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Sprechzeiten.

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