Bebauungsplan „Grün“ im Ortsteil Parkstein wurde teilweise aufgehoben
Der Markt Parkstein hat den Bebauungsplan „Grün“ im Ortsteil Parkstein mit Beschluss vom 12.08.2024 teilweise aufgehoben. Der aufgehobene Teil umfasst das gesamte Wohngebiet mit der Nutzungsart „WA“ (Allgemeines Wohngebiet). Der Geltungsbereich wurde damit auf die Nutzungsart „MI“ (Mischgebiet) reduziert. Die Teil-Aufhebung wurde mit Bekanntmachung am 14.08.2024 rechtskräftig.
Neue Bauvorhaben im ehemaligen Geltungsbereich richten sich damit ab 14.08.2024 in der Regel nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und gelten als „Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“.