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Flächennutzungsplan 10. Änderung

Für die Gewinnung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet hat der Markt Parkstein eine geeignete Fläche in der Flur Eichentratt für Windkraftnutzung als Sondergebiet ausgewiesen. Innerhalb dieser Fläche können Windenergieanlagen auf Antrag errichtet werden. Nähere Angaben wie beispielsweise genaue Standorte oder Bauhöhen werden im Einzelgenehmigungsverfahren geregelt und gehen nicht aus dem Flächennutzungsplan hervor. Die Änderungsfassung wird demnächst wirksam.

 

 

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